- Was ist Abschreibung (AfA)?
- AfA (Absetzung für Abnutzung) verteilt die Anschaffungskosten eines Wirtschaftsguts über seine Nutzungsdauer und mindert so den steuerlichen Gewinn jährlich. Sie erfasst den Wertverlust durch Verschleiß, Alterung oder wirtschaftliche Entwertung.
- Was ist lineare Abschreibung und wann wird sie verwendet?
- Bei der linearen AfA wird jedes Jahr derselbe Betrag abgeschrieben: Abschreibungsbetrag = (Anschaffungskosten − Restwert) ÷ Nutzungsdauer. Sie ist die in Deutschland am häufigsten angewendete Methode und für die meisten Wirtschaftsgüter zulässig.
- Was ist degressive Abschreibung?
- Bei der degressiven AfA ist der Abschreibungsbetrag anfangs höher und sinkt jährlich, da ein fester Prozentsatz immer vom aktuellen Restwert berechnet wird. In Deutschland ist sie seit dem Wachstumschancengesetz 2024 wieder zulässig (25 %, max. das 2,5-Fache der linearen Rate).
- Welche Nutzungsdauer gilt für welches Gut? (AfA-Tabellen)
- Die AfA-Tabellen des Bundesministeriums der Finanzen (BMF) geben verbindliche Richtwerte: Laptop/Computer 1 Jahr (GWG) oder 3 Jahre, PKW 6 Jahre, Büromöbel 13 Jahre, Maschinen 7–15 Jahre, Gebäude 33–50 Jahre. Die AfA-Tabellen sind auf der BMF-Website kostenlos verfügbar.
- Was ist der Abschreibungssatz (AfA-Satz)?
- Der AfA-Satz ist der prozentuale Anteil, der jährlich von den Anschaffungskosten abgeschrieben wird. Bei linearer AfA: AfA-Satz = 100 % ÷ Nutzungsdauer. Für 5 Jahre Nutzungsdauer beträgt der Satz 20 % pro Jahr. Der AfA-Satz bestimmt, wie schnell ein Wirtschaftsgut steuerlich aufwandswirksam wird.
- Was bedeutet Restwert bei der Abschreibung?
- Der Restwert (Schrottwert oder Liquidationserlös) ist der geschätzte Verkaufswert eines Wirtschaftsguts am Ende seiner Nutzungsdauer. In der Praxis wird bei Büroausstattung und Maschinen oft ein Restwert von 0 € angesetzt. Der Restwert mindert die Abschreibungsbasis: Abschreibungsbasis = Anschaffungskosten − Restwert.
- Was ist der Unterschied zwischen linearer und degressiver AfA?
- Lineare AfA: Gleichbleibende Jahresbeträge über die gesamte Nutzungsdauer – einfach und planungssicher. Degressive AfA: Höhere Beträge am Anfang, sinkend über die Zeit – vorteilhaft bei Gütern, die schnell an Wert verlieren (z. B. Technologie). Ein Wechsel von degressiv zu linear ist zulässig; umgekehrt nicht.
- Was sind Anschaffungskosten bei der Abschreibung?
- Anschaffungskosten umfassen den Kaufpreis zzgl. aller Nebenkosten (Transport, Installation, Zoll) abzüglich Rabatte und Skonti. Sie bilden die Bemessungsgrundlage für die gesamte Abschreibung. Wichtig: Die Mehrwertsteuer gehört nur dann zu den Anschaffungskosten, wenn der Käufer nicht vorsteuerabzugsberechtigt ist.
- Können Geringwertige Wirtschaftsgüter (GWG) sofort abgeschrieben werden?
- Ja. Wirtschaftsgüter mit Nettoanschaffungskosten bis 800 € (GWG-Grenze in Deutschland) können im Jahr der Anschaffung sofort und vollständig abgeschrieben werden. Bei Gütern zwischen 250 € und 1.000 € kann alternativ ein Sammelposten gebildet werden, der über 5 Jahre linear abgeschrieben wird.
- Wie wirkt sich die Abschreibung auf die Steuerlast aus?
- Die jährliche Abschreibung mindert den steuerlichen Gewinn und damit die Körperschaft- oder Einkommensteuerlast. Bei einem Steuersatz von 30 % und einer Jahres-AfA von 2.000 € spart ein Unternehmen 600 € Steuern pro Jahr. Über die gesamte Nutzungsdauer wird der volle Anschaffungspreis steuerlich geltend gemacht.
- Was ist der Investitionsabzugsbetrag (IAB) nach §7g EStG?
- Der Investitionsabzugsbetrag (IAB) nach §7g EStG erlaubt es kleinen und mittleren Betrieben, bis zu 50 % der voraussichtlichen Anschaffungskosten eines geplanten Wirtschaftsguts bereits vor dem Kauf steuerlich abzuziehen – maximal 200.000 € pro Betrieb. Das reduziert die Steuerlast im Jahr vor der Investition erheblich. Wichtig: Wird das Gut innerhalb von drei Jahren nicht angeschafft, muss der IAB rückgängig gemacht werden (mit Nachzahlungszinsen). Bei tatsächlicher Anschaffung wird der IAB vom Buchwert abgezogen und mindert so die künftige Abschreibungsbasis.
- Was ist der Unterschied zwischen steuerlicher und handelsrechtlicher Abschreibung?
- Die steuerliche Abschreibung richtet sich nach den AfA-Tabellen und den Vorgaben des Bundesministeriums der Finanzen (BMF) und ist für die Steuererklärung verbindlich. Die handelsrechtliche Abschreibung nach HGB soll dagegen den tatsächlichen wirtschaftlichen Wertverlust abbilden – dabei kann eine abweichende Nutzungsdauer angesetzt werden, wenn sie realistischer ist. Unterschiede zwischen beiden Methoden führen zu temporären Differenzen in der Bilanz, sogenannten latenten Steuern (aktive oder passive), die im Jahresabschluss ausgewiesen werden müssen.
- Was ist der Unterschied zwischen Abschreibung und Abwertung?
- Die planmäßige Abschreibung (AfA) erfolgt systematisch über die gesamte Nutzungsdauer eines Wirtschaftsguts – gleichmäßig verteilt (linear) oder degressiv. Die außerplanmäßige Abschreibung (Impairment) hingegen wird unplanmäßig vorgenommen, wenn ein dauerhafter Wertverlust eintritt – etwa durch Unfall, Obsoleszenz oder einen Marktpreiseinbruch. Sie ist sofort erfolgswirksam und reduziert den Buchwert auf den niedrigeren beizulegenden Wert. Nach HGB gilt das strenge Niederstwertprinzip; nach IFRS ist eine Wertaufholung (Reversal) bei späterem Wiederanstieg des Wertes möglich.
- Können geleaste Wirtschaftsgüter abgeschrieben werden?
- Das hängt von der Leasingart ab. Beim Operating-Leasing verbleibt das wirtschaftliche Eigentum beim Leasinggeber – nur dieser schreibt das Gut ab; der Leasingnehmer bucht die Raten als Betriebsausgaben. Beim Finance-Leasing (Finanzierungsleasing) mit wirtschaftlicher Zurechnung beim Leasingnehmer – z. B. wenn der Leasingnehmer das Investitionsrisiko trägt – schreibt dieser das Wirtschaftsgut ab. Die Zurechnungskriterien sind im BMF-Leasing-Erlass geregelt. Im Zweifel empfiehlt sich die Rücksprache mit einem Steuerberater.
- Was ist die digitale Abschreibung (Summe-der-Jahre-Methode)?
- Die Summe-der-Jahre-Methode (auch: digitale Abschreibung) berechnet den Jahresbetrag nach der Formel: (Anschaffungskosten − Restwert) × Restnutzungsdauer ÷ Summe aller Nutzungsjahre. Bei einer Nutzungsdauer von 5 Jahren beträgt die Summe der Jahre 1+2+3+4+5 = 15. Im ersten Jahr werden 5/15, im zweiten 4/15, im dritten 3/15 usw. abgeschrieben. Die Methode ist in Deutschland steuerlich kaum gebräuchlich, jedoch nach IFRS (IAS 16) als zulässige Abschreibungsmethode anerkannt und eignet sich für Güter mit hohem Anfangswert und starkem Wertverlust in frühen Jahren.